Pflegevertrag
zwischen „Bliev to Huus“, Ambulantes Pflegeteam, Poststr. 4, 24796 Bredenbek
und
Herrn / Frau........................................................................
geb.:……………
Anschrift: …………………………………………………………………………………….
(im folgenden –Leistungsnehmer- genannt)
als gesetzlicher Vertreter ..............................................
wird folgende Vereinbarung über die Erbringung von Pflegeleistungen
ab…………………
abgeschlossen.
Die Pflegeleistungen werden erbracht:laut ärztlicher Verordnungnach Genehmigung von der Krankenkasselaut Gutachten des Medizinischen Dienstesauf eigenen Wunschlaut Bescheid der PflegekasseSelbstzahler
Leistungsumfang
Der Leistungsnehmer erhält durch „Bliev to Huus“ folgende Leistungen, die laut beiliegender, auf den persönlichen Bedarf abgestimmter, Anlage erbracht werden:
SGB V § 37 Häusliche KrankenpflegeBehandlungspflegeGrundpflegeHauswirtschaftliche VersorgungSGB XI § 36 Pflegesachleistung Pflegestufe……….Grundpflege Hauswirtschaftliche VersorgungSGB XI § 38 Kombination von Geld- und Sachleistung Pflegestufe ……… Leistungskomplexe laut Anlage 1
Leistungserbringung
Die Pflegeleistungen werden fachgerecht erbracht. Im Rahmen der Ausbildung können auch Kräfte eingesetzt werden, die zum Erlernen des Pflegeberufes tätig sind.Art, Umfang, Dauer und Zeitpunkt der im Angebot genannten Leistungen regeln sich nach jeweiliger Absprache mit dem Leistungsnehmer. Leistungen nach § 37 SGB V erfolgen gemäß ärztlicher Verordnung. Leistungen nach § 36 SGB XI (Pflegesachleistung) nach Feststellung des Medizinischen Dienstes. Für BSHG-Leistungen gilt das Entsprechende. Die Absprache und die jeweils erbrachten Pflegeleistungen werden von „Bliev to Huus“ in der Pflegedokumentation aufgezeichnet und vom Leistungsnehmer gegengezeichnet. Die Pflegedokumentation ist Eigentum von „Bliev to Huus“ und muss nach Beendigung der Pflege zurückgegeben werden.
Miete von Pfleghilfsmitteln
Werden Pflegehilfsmittel zum Gebrauch überlassen, hat der Leistungsnehmer bei Beendigung des Gebrauchs für die Rückgabe an „Bliev to Huus“ zu sorgen. Die Pflegehilfsmittel müssen in ordnungsgemäßem Zustand sein. Gegebenenfalls sind Reparaturkosten vom Leistungsnehmer zu tragen.
Kostenregelung
„Bliev to Huus“ stellt die vereinbarten Entgelte für die erbrachten Leistungen in Rechnung. Grundlage für die Berechnung bildet der mit den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern ausgehandelte Entgeltkatalog in der jeweils gültigen Fassung. Wenn „Bliev to Huus“ eine Erhöhung von Leistungsentgelten angekündigt wurde, kann bei einer späteren Veränderung des Entgeltkataloges eine Nachberechnung bis rückwirkend zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung an den Leistungsnehmer
durchgeführt werden.Wenn aufgrund einer kurzfristigen Absage eines Einsatzes durch den Leistungsnehmer, d. h. weniger als einen Tag vor dem Einsatz, das vorgesehene Personal nicht anderweitig eingesetzt werden kann, sind die Kosten auch ohne Inanspruchnahme der Leistung zu tragen.Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Für Selbstzahler wird auch Bankabruf angeboten. Die Leistungen, die die Krankenkasse, die Pflegekasse oder ein anderer Sozialleistungsträger genehmigt oder übernommen hat, rechnet „Bliev to Huus“ direkt mit denselbigen ab.Zur Ermöglichung einer eventuellen Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erklärt sich der Leistungsnehmer damit einverstanden, dass „Bliev to Huus“ dem zuständigen Sozialhilfeträger die Erbringung der Leistung mitteilt.Vereinbarte oder erbrachte Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von einem Sozialleistungsträger, der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Leistungsnehmer selbst zu bezahlen. Leistet der Sozialleistungsträger, die Krankenkasse oder die Pflegekasse nur einen Teilbetrag, hat der Leistungsnehmer die Restkosten zu übernehmen. Für den Fall, dass kein Kostenträger die Kostenübernahme erklärt, trägt der Leistungsnehmer selbst die Kosten.
Haftungsumfang
Die vertragliche und deliktische Haftung des Pflegepersonals ist auf die ordnungs- und rechtmäßige Durchführung ärztlicher Verordnungen beschränkt, sofern es sich um behandlungspflegerische Maßnahmen handelt.Im Übrigen haftet „Bliev to Huus“ nur nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen für die Pflege und sonstigen Mitarbeiter.Bei vertraglichen Nebenleistungen wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt (z.B. bei Verlust von Schlüsseln, die zur Sicherung des Zutritts zur Wohnung übergeben wurden), soweit aus der Verletzung einer solchen Pflicht keine Verletzung an Körper, Leib oder Gesundheit des Leistungsnehmers resultiert.
Kündigung
Dieser Vertrag kann vom Leistungsnehmer mit einer Frist von zwei Wochen, von „Bliev to Huus“ mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.Soweit gesetzliche Sachleistungen (z. B. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V) befristet erbracht werden, ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.Im Falle einer Entgelterhöhung nach Nr. 4 Abs. a) des Vertrages ist der Leistungsnehmer berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung des Wirksamwerdens der Erhöhung binnen zwei Wochen zu kündigen.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor,wenn die pflegerische Tätigkeit durch das Verhalten des Leistungsnehmer unnötig erschwert wird,wenn die notwendige ergänzende Versorgung und Betreuung auf Dauer oder regelmäßig nicht sichergestellt ist,wenn der erforderliche Pflegeaufwand, im Wege der vereinbarten Pflege, nicht mehr erbracht werden kann,wenn nach medizinischer Indikation der Pflegeaufwand nicht mehr notwendig ist,bei schwerer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag,
wenn dem Leistungsnehmer die Abnahme der vereinbarten Pflegeleistungen aus Gründen, die im Verhalten des Pflegepersonals liegen, nicht zumutbar ist.
Datenschutz
Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass „Bliev to Huus“ die für die Abrechnung erforderlichen Daten an den jeweiligen Kostenträger übermittelt, sowie in der EDV speichert. Die Mitarbeiter von „Bliev to Huus“ sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Davon ausgenommen sind der Austausch notwendiger Informationen zwischen Ärzten und Krankenhaus.
Änderungen
Änderungen des bestehenden Pflegevertrages sind schriftlich zu formulieren.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
______________________________
(Ort, Datum)
__________________________________________
Bliev to Huus Leistungsnehmer
Als PDF zum Download:
Leistungskomplexe im Rahmen der Pflegeversicherung: Leistungskomplexe.pdf [19 KB]